Arbeitsvertrag kündigen: Fristen und Vorlage
Ohne andere Regelung im Vertrag gilt: In der Probezeit 7 Tage, danach im 1. Dienstjahr 1 Monat, im 2. bis 9. Dienstjahr 2 Monate und ab dem 10. Jahr 3 Monate – jeweils auf Ende eines Monats (Art. 335b/335c OR). Die Kündigung muss vor Fristbeginn beim Arbeitgeber eintreffen.
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Das Wichtigste
| Probezeit | 7 Tage (Art. 335b OR) |
|---|---|
| 1. Dienstjahr | 1 Monat auf Monatsende |
| 2.–9. Dienstjahr | 2 Monate auf Monatsende |
| Ab 10. Dienstjahr | 3 Monate auf Monatsende |
| Form | Gesetzlich formfrei; Vertrag/GAV kann Schriftform verlangen |
| Massgebend | Eingang beim Arbeitgeber |
Häufige Fragen
Bis wann muss die Kündigung eintreffen?
Spätestens am letzten Tag vor Fristbeginn. Bei 2 Monaten Frist auf Ende April also am letzten Tag im Februar.
Muss ich einen Grund angeben?
Nein. Der Arbeitgeber kann aber eine schriftliche Begründung verlangen (Art. 335 Abs. 2 OR) – und Sie umgekehrt auch.
Gilt eine Sperrfrist bei Krankheit auch für mich?
Nein. Die Sperrfristen nach Art. 336c OR schützen nur vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber.
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Kündigung des Arbeitsvertrags
Sehr geehrte Damen und Herren Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der vertraglichen bzw. gesetzlichen Kündigungsfrist auf den nächstmöglichen Termin. Ich danke Ihnen für die Zusammenarbeit und bitte Sie um Zustellung eines Arbeitszeugnisses. Freundliche Grüsse