Brief an eine Behörde per Einschreiben senden

Bei Behörden zählt der Beleg: Ein Einschreiben zeigt mit der Sendungsnummer der Post, wann Ihr Brief übergeben und zugestellt wurde. Letterino hat Vorlagen für vier Fälle: Betreibungsregisterauszug bestellen, Fristerstreckung für die Steuererklärung, Einsprache gegen die Steuerveranlagung und ein freies Schreiben an eine Amtsstelle. Sie füllen die Felder aus, unterschreiben auf dem Handy, wir drucken und übergeben den Brief der Post als Einschreiben – ab CHF 11.50, ohne Konto.

Brief erstellen – ab CHF 11.50

Wir drucken, couvertieren und übergeben Ihren Brief der Post. Ohne Konto.

Das Wichtigste

BetreibungsauszugJede Person mit glaubhaftem Interesse erhält einen Auszug (Art. 8a SchKG); Gebühr CHF 17, mit Zustellung CHF 18 (Art. 12a GebV SchKG)
AusweisBetreibungsämter verlangen eine Ausweiskopie, zum Beispiel die Stadt Zürich; nur das für die Adresse zuständige Amt stellt den Auszug aus
Einsprache SteuernSchriftlich innert 30 Tagen nach Zustellung bei der Veranlagungsbehörde (Art. 132 DBG, Art. 48 StHG)
FristerstreckungFrist, Gebühr und Online-Möglichkeit regelt Ihr Kanton; der Brief gibt Ihnen einen Beleg
BelegSendungsnummer der Post, Zustellung gegen Unterschrift auf post.ch prüfbar
PreisAb CHF 11.50 (1 Seite) inkl. Druck, Couvert, Porto; mehr Seiten kosten etwas mehr

Häufige Fragen

Was muss in die Bestellung eines Betreibungsregisterauszugs?

Name, Geburtsdatum, Ihre Wohnadressen der letzten fünf Jahre und der Verwendungszweck. Die Stadt Zürich verlangt zusätzlich eine Kopie eines amtlichen Ausweises und kann einen Kostenvorschuss verlangen. Unsere Vorlage bittet das Amt, Ihnen mitzuteilen, wie Sie Ausweiskopie und Zahlung einreichen sollen.

Was kostet der Betreibungsregisterauszug?

Die Gebühr beträgt CHF 17; wird der Auszug per Post zugestellt, CHF 18 (Art. 12a GebV SchKG). Dazu kommt unser Einschreiben ab CHF 11.50.

Welches Betreibungsamt ist zuständig?

Das Amt am Ort Ihrer Wohnadresse. Haben Sie in den letzten fünf Jahren in einem anderen Betreibungskreis gewohnt, braucht es dort einen weiteren Auszug.

Wie lange habe ich Zeit für die Einsprache gegen die Steuerveranlagung?

30 Tage nach Zustellung der Veranlagungsverfügung, schriftlich bei der Veranlagungsbehörde (Art. 132 DBG für die Bundessteuer, Art. 48 StHG für Kantons- und Gemeindesteuern). Senden Sie die Einsprache früh genug ab.

Muss die Einsprache begründet sein?

Unsere Vorlage enthält Antrag und Begründung. Nennen Sie, was geändert werden soll und warum, und verweisen Sie auf Ihre Belege.

Kann ich die Steuerfrist auch online erstrecken?

Viele Kantone bieten das an. Prüfen Sie die Website Ihres Steueramts. Der Brief lohnt sich, wenn Sie einen Beleg wollen oder das Online-Formular Ihren Fall nicht abdeckt.

Warum Einschreiben statt A-Post?

Bei Fristen müssen Sie beweisen können, wann der Brief abgeschickt und zugestellt wurde. Das Einschreiben liefert dazu die Sendungsnummer und die Zustellung gegen Unterschrift.

Kann ich Beilagen mitsenden?

Im geführten Brief nicht. Laden Sie stattdessen Ihr eigenes PDF mit Beilagen hoch; wir senden es im selben Couvert als Einschreiben.

Gratis-Vorlage

Kopieren Sie den Text und ersetzen Sie die Angaben in [Klammern]. Oder füllen Sie unser Formular aus – wir senden den Brief für Sie per Einschreiben.

[Betreff, zum Beispiel: Gesuch um Akteneinsicht, Dossier Nr. 1234]

Sehr geehrte Damen und Herren [Schreiben Sie hier Ihr Anliegen. Nennen Sie Aktenzeichen, Datum und was Sie von der Behörde erwarten.] Ich bitte Sie, mir den Eingang dieses Schreibens zu bestätigen. Freundliche Grüsse

Brief erstellen – ab CHF 11.50

Zuletzt geprüft am 30. Oktober 2026 · Quellen: Art. 8a SchKG – Einsichtsrecht Betreibungsregister (fedlex) · Art. 12a GebV SchKG – Gebühr Registerauszug (fedlex) · Stadt Zürich – Betreibungsregisterauszug bestellen · Art. 132 DBG – Einsprache (fedlex) · Art. 48 StHG – Einsprache (fedlex) · Die Post – Einschreiben Inland

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Massgebend sind Ihr Vertrag und das Gesetz.

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