Mietzinsreduktion verlangen: so geht’s
Ist der hypothekarische Referenzzinssatz seit Ihrer letzten Mietzinsfestlegung gesunken, können Sie schriftlich eine Senkung auf den nächsten Kündigungstermin verlangen (Art. 270a OR). Pro 0.25 Prozentpunkte Senkung sind rund 2.91 % weniger Miete möglich; Teuerung und Kostensteigerungen darf der Vermieter verrechnen. Er muss innert 30 Tagen antworten.
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Das Wichtigste
| Gesetz | Art. 270a OR, Art. 13 VMWG |
|---|---|
| Faustregel | −0.25 Prozentpunkte Referenzzins ≈ −2.91 % Miete |
| Termin | Auf den nächsten Kündigungstermin, mit Kündigungsfrist |
| Antwort Vermieter | Innert 30 Tagen |
| Ablehnung | Innert 30 Tagen an die Schlichtungsbehörde (kostenlos) |
| Aktueller Satz | Siehe bwo.admin.ch (vierteljährlich publiziert) |
Häufige Fragen
Mietzinsreduktion wegen Baulärm oder anderen Mängeln?
Ja, das ist ein zweiter Grund: Bei Mängeln wie Baulärm können Sie eine Herabsetzung verlangen, solange der Mangel dauert (Art. 259d OR). Melden Sie den Mangel schriftlich; die Höhe hängt davon ab, wie stark Sie beeinträchtigt sind.
Welcher Referenzzinssatz gilt für mich?
Der Satz, der im Mietvertrag oder in der letzten Mietzinsanpassung genannt ist. Steht nichts, gilt der Satz zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Darf der Vermieter die Senkung verrechnen?
Ja, teilweise: mit 40 % der Teuerung und allgemeinen Kostensteigerungen seit der letzten Anpassung. Er muss dies begründen.
Was tun, wenn der Vermieter nicht antwortet?
Wenden Sie sich innert 30 Tagen nach Ablauf seiner Antwortfrist an die Schlichtungsbehörde Ihres Bezirks. Das Verfahren ist kostenlos.
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Begehren um Herabsetzung des Mietzinses gemäss Art. 270a OR
Sehr geehrte Damen und Herren Mein derzeitiger Nettomietzins von CHF [Aktueller Nettomietzins pro Monat] beruht auf einem hypothekarischen Referenzzinssatz von [Referenzzinssatz in Ihrem Vertrag] %. Der aktuell publizierte Referenzzinssatz beträgt 1.25 %. Gestützt auf Art. 270a OR verlange ich daher die entsprechende Herabsetzung des Mietzinses auf den nächstmöglichen Kündigungstermin. Allfällige Gegenforderungen (z. B. Teuerung, Kostensteigerungen) bitte ich Sie, detailliert zu belegen. Ich ersuche Sie, mir innert 30 Tagen schriftlich mitzuteilen, ob Sie meinem Begehren entsprechen. Freundliche Grüsse